AUSBILDUNG TURNIERFACHLEUTE

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AUSBILDUNG VON TURNIERFACHLEUTEN

Neben der Ausbildung von Reitern und Trainern bildet die EWU  auch Turnierfachleute, wie Richter, Prüfer, Stewards und Ringstewards aus.

NEUE WEGE IN DER RICHTERAUSBILDUNG:

Die Anforderungen an einen EWU-Richter sind hoch. Das ist notwendig, um der exponierten Stellung des Richters bei einem Turnier gerecht werden zu können. Ziel ist es, eine weitgehend einheitliche Wissens- und Beurteilungsbasis zu schaffen, die es den Richtern ermöglicht in den verschiedenen Disziplinen die grundsätzlichen Unterschiede in Bewegung und Körperbau, auch bei unterschiedlichen Pferderassen, zu berücksichtigen.

In ihrer Arbeit unterstützt werden die Richter durch die Ringstewards. Auch die Ringstewards werden ausgebildet und geprüft.

Neben der Ausbildung von Turnierrichtern werden bei der EWU auch Prüfer ausgebildet. Hierbei wird zwischen Prüfern für Abzeichen und Prüfern für breitensportliche Veranstaltungen unterschieden.

Der Ausbildungsweg für Richter und Prüfer ist in der APO/FN (Ausbildung Prüfungsordnung) und dem EWU Merkblatt festgelegt.

Merkblatt RICHTER

Richterausbildung-2023

Darstellung der EWU C/D und A/B Richterausbildung

Zulassungsanforderungen für C/D- und A/B-Richterprüfungen

  1. Vollmitgliedschaft der EWU
  2. Vollendung des 25. Lebensjahres
  3. einwandfreie charakterliche Haltung und Führung
  4. Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate)
  5. Nachweis, dass der Bewerber zehn Platzierungen in gerittenen Prüfungen auf EWU-/SWRATurnieren der Kategorie A/A+Q/B/C/DM/SM in mindestens LK 3, oder entsprechende Erfolge bei anderen Verbänden hat. Härtefälle werden der Richterkommission zur Entscheidung schriftlich vorgelegt.

Richterinformationstag

Alternativ: Anstelle der Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist der Nachweis über die zufriedenstellende Tätigkeit als amtierender Ringsteward auf mindestens zehn kompletten EWU-/SWRA-Turnieren (davon mindestens fünf Turniere der Kategorie A/A+Q/B/DM/SM) möglich.

Richtergrundlagenseminar

Voraussetzungen:

  1. Nachweis über die Tätigkeit als amtierender Ringsteward auf mindestens drei EWU-/SWRA-Turnieren der Kategorie A/A+Q/B/C/DM/SM.
  2. Nachweis über mindestens zwei zufriedenstellende Testate auf vollständigen, mehrtägigen EWU-/SWRA-Turnieren der Kategorie C oder höher.
  3. Nachweis über zwei der folgenden aufgeführten Tätigkeiten
  • 1 weiterer Einsatz als amtierender Ringsteward
  • 1 Richterpateneinsatz
  • Nachweisbare Turniererfolge in der EWU (nur in Kombination mit 1 oder 2)
  • Nachweisbare Turniererfolge in anderen Verbänden (nur in Kombination mit 1 oder 2)

Richter anderer All Around Verbände (AQHA/APHA/DQHA/ApHC/AWA) können auf Antrag zur C/D Prüfung zugelassen werden.

C/D Richterprüfung

Anforderungen für A/B Richter

  • Nachweis, dass der Bewerber die Richterqualifikation C/D besitzt, auf der Richterliste geführt wird und zehn EWU-/SWRA-Turniere zufriedenstellend gerichtet hat
  • Nachweis, dass der Bewerber vollständig an folgenden anerkannten Seminaren teilgenommen hat: EWU-Jungpferdeprüfungen, Working Cowhorse
  •  Nachweis über mindestens ein zufriedenstellendes Testat für alle Jungpferdeklassen auf EWU-/SWRA- Turnieren der Kategorie A/A+Q/B

Sehr erfahrene  Richter anderer All Around Verbände (AQHA/APHA/DQHA/ApHC/AWA) können auf Antrag zur A/B Prüfung zugelassen werden. Die Seminare und Testate müssen auch hier nachgewiesen werden.

A/B Richterprüfung